Straßenzulassung optional
Honda ATVs wurden als Nutzfahrzeuge für unbefestigtes Gelände entwickelt und sind daher nicht für den Verkehr auf öffentlichen Straßen bestimmt. Daher dient eine Straßenzulassung nur den notwendigen Fahrten auf öffentlichen Straßen zum jeweiligen Einsatzort. Zu diesem Zweck sind Honda ATVs auch mit der für die Straßenzulassung benötigten Umrüstung erhältlich. Hierzu werden im Auftrag Ihres Honda ATV-Vertragshändlers durch einen von Honda empfohlenen Ausrüster hochwertige Scheinwerfer, Blink- und Bremsleuchten einschließlich Schaltereinheiten, Warnblinkschalter, Kontrollleuchten und Nebelschlussleuchte sowie einklappbare Rückspiegel angebaut.
Ein separater, speziell für das Fahrzeug entwickelter Kabelbaum mit zusätzlichem Sicherungskasten beinhaltet drei abgesicherte Leitungen für Anbauteile (z.B. Seilwinde, Düngerstreuer etc.). Zusammen mit der stabilen Anhängerkupplung mit Steckdose ist eine Zulassung als landwirtschaftliche Zugmaschine problemlos möglich. Aufpreis für auf Straßenzulassung umgerüstete Fahrzeuge*: 1.500,– €
*Alle Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen der Honda Deutschland GmbH, inkl. der gesetzlichen MwSt. Den Endpreis einschließlich etwaiger Nebenkosten erfahren Sie bei uns.






